Unterweisung zum digitalen Kontrollgerät und den Lenk- und Ruhezeiten
(Auch als Inhouse Schulung)

Die Unterweisung digitaler Tachographen ist eine gesetzliche verpflichtende Unterweisung für Transportunternehmen, um Fahrer im korrekten Umgang mit dem Gerät zu schulen. Sie muss mindestens einmal jährlich erfolgen und behandelt die rechtlichen Grundlagen, die Bedienung des digitalen Tachographen, die korrekte Eingabe der Daten, die Interpretation von Ausdrucken sowie den Umgang mit besonderen Situationen und technischen Neuerungen wie dem Smart Tacho 2. Die Einhaltung der Unterweisungspflicht muss das Unternehmen nachweisen können, da Verstöße zu erheblichen Bußgeldern führen können. Die meisten Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten beruhen nach wie vor auf Fehlbedienung des Digitalen Tachographen. Durch uns erhalten Sie eine rechtskräftige Unterweisung zum digitalen Kontrollgerät und den Lenk- und Ruhezeiten.
Wer ist unterweisungspflichtig?
- Fahrer: Alle Fahrer, die Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen oder Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen fahren.
- Unternehmer, Disponenten und Fuhrparkleiter: Diese Personen sind dafür verantwortlich, die Unterweisungen zu organisieren und sicherzustellen.
Unterweisung Ladungssicherung
(Auch als Inhouse Schulung)

Sie sichern Tag für Tag mit den gewohnten Handgriffen. Gerade solche gut beherrschten Routinen bergen das Risiko, dass sich kleine unbeabsichtigte und unbemerkte Fehler einschleichen. Alleine die durch mangelhafte Sicherung bedingten Schäden an Gütern auf der Ladefläche der Lastkraftwagen summieren sich in Deutschland jährlich auf über 200 Millionen Euro. Nahezu ein Viertel der Verkehrsunfälle im Schwerlastverkehr wird mit mangelhafter gesicherter Ladung in Verbindung gebracht. Deshalb schreibt der Gesetzgeber für LKW-Fahrer und Verantwortliche eine jährliche Unterweisung in der Ladungssicherung vor. Der halbtägige Lehrgang informiert über den aktuellen Stand der rechtlichen Grundlagen und zeigt Ihnen geeignete Hilfsmittel für eine fachgerechte Sicherung ihrer Transportgüter.